Es ist bedauerlich festzustellen, dass die Parteien, die Auslöser der Notwendigkeit von Neubildung
der Ausschüsse und Gremien sind (jedenfalls wenn man die Absicht hat, den Proporz korrekt
abzubilden) nun auch die sind, die eine, in zahlreichen interfraktionellen Gesprächen gefundene,
Kompromisslösung zum scheitern bringen. Wir sind sehr gespannt, welche wesentlichen inhaltlichen
Unterschiede in Zukunft zu erkennen sein werden. Denn sollte diese Situation ausschließlich
aufgrund persönlicher Befindlichkeiten entstanden sein, so wäre dies mehr als beschämend.
Zur Frage des stellvertretenden Bürgermeisters nehmen wir wie folgt Stellung:
- Fakt ist, dass die Stellvertreter*innen des Bürgermeisters gemäß der GO NRW für die Dauer
der Legislaturperiode gewählt werden. - Fakt ist ebenso, dass Herr Tekolf zu Beginn der Wahlperiode ausschließlich aufgrund seiner
Zugehörigkeit zur CDU Fraktion in das Amt des 1. Stellvertretenden Bürgermeisters gewählt
wurde.
Selbstverständlich ist es legitim und zu respektieren , wenn ein Ratsmitglied den Austritt aus seiner
Fraktion erklärt. Wenn dann allerdings an einem Amt festgehalten wird, welches man ausschließlich
aufgrund der Fraktionszugehörigkeit bekommen hat, so ist dies aus unserer Sicht inkonsequent und
unglaubwürdig.
Darüberhinaus ist es Brauch, und auch in der GO NRW vorgesehen, dass die Positionen der
stellvertretenden Bürgermeister*innen den Proporz der im Rat vertretenen Fraktion darstellen.
Aktuell stellt die 5köpfige NWG Fraktion den 1. Stellvertreter, während die 2. stärkste Fraktion der
CDU mit 8 Mitgliedern keinen Stellvertreter hat.
Dies ist eine unrealistische Darstellung der Mehrheitsverhältnisse und für den Rat nicht
repräsentativ.
Wir stehen in dieser Frage, abseits von Sympathie oder Antipathie, sachlich für klare Verhältnisse
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